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Die Freien Wähler kritisieren einige Änderungen in der HGO !!

Die FREIEN WÄHLER des Landkreises Gießen wenden sich gegen beabsichtigte Gesetzesänderungen der Hessischen Landesregierung

Mit der Vorlage des Entwurfs eines Gesetzes zur Verbesserung der Funktionsfähigkeit der kommunalen Vertretungskörperschaften und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften (Landtagsdrucksache 21/1303) soll nach Auffassung der schwarz-roten Landesregierung (CDU und SPD) das Kommunalrecht modernisiert und die politische Arbeit in den hessischen Kommunen und Landkreises gestärkt werden.

Die FREIEN WÄHLER des Landkreises Gießen kritisieren jedoch diese geplante Reform des Kommunalrechts in Hessen, die von der schwarz-roten Landesregierung (CDU und SPD) initiiert wurde. Die FREIEN WÄHLER sehen in dem umfangreichen Änderungskatalog der Landesregierung einen Angriff auf bewährte demokratische Strukturen.  Insbesondere kleinere Parteien und Gruppierungen würden durch einzelne Regelungen in Zukunft benachteiligt.

Kritische Punkte der vorgesehenen Änderungen hierbei sind:

  1. Änderung des Auszählungsverfahrens der Kommunalwahlen: Da es bei den Kommunalwahlen keine Fünf-Prozent-Hürde gibt, konnten schon  Wahlergebnisse zwischen 0,8 bis 0,6 Prozent für den Gewinn eines Mandats ausreichend sein. Nunmehr sieht die Reform eine Umstellung des Auszählungsverfahrens vom Hare/Niemeyer-System auf das d'Hondt-Höchstzahlverfahren vor. Letzteres begünstigt größere Parteien, was zu einer Schwächung kleinerer Parteien und Gruppierungen führen könnte. Dies könnte bedeuten, dass diese weniger oder gar keine Sitze in den kommunalen Parlamenten erhalten. Zudem sollen sogenannte „Ein-Mann-Gruppierungen“ künftig nicht mehr den Status von Fraktionen erhalten, was sie finanzielle Unterstützung und das Rederecht in der Vertretungskörperschaft kosten kann.
  2. Schwächung des Bürgerbegehrens: Die FREIEN WÄHLER kritisieren, dass die Reform auch die Möglichkeiten für kommunale Bürgerbegehren einschränkt. Bereits im Koalitionsvertrag hatten CDU und SPD vereinbart, dass Bürgerbegehren wichtige Infrastrukturprojekte in ihrer zügigen Realisierung nicht gefährden dürften. Die vorgesehene Regelung beschränkt die Bürgerbeteiligung am politischen Geschehen, schwächt die Demokratie und wird die Politikverdrossenheit der Bevölkerung vergrößern
  3. Vorwurf der Machterhaltung: Das Ziel der großen Parteien ist nicht das Wohl der Bürgerinnen und Bürger, sondern die Sicherung ihrer eigenen Macht und Posten. Die Reformänderungen sind daher ein Versuch, die Mitsprache/Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger weiter zu reduzieren bzw. einzuschränken.
  4. Aufruf zur Überprüfung der Reformpläne: Die FREIEN WÄHLER fordern die Landesregierung auf, ihre Pläne kritisch zu überdenken und die Mitbestimmung der Bürger zu respektieren. Immerhin sind die Gemeinden, Städte und Landkreise das Fundament, das den gesamten Staat trägt.

Die Auswirkungen der geplanten Reformen sehen die FREIEN WÄHLER mit Besorgnis und als Gefährdung der demokratischen Verhältnisse auf der kommunalen Ebene an.

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